Unsere Preise
Transparent.Fair.Nachvollziehbar.
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb finden Sie hier unsere aktuellen Preise für Leistungen der Alltagsbegleitung und sozialen Betreuung. Alle Leistungen werden offen kommuniziert, fair abgerechnet und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Unsere Angebote richten sich an Menschen, die im Alltag Unterstützung, Struktur und persönliche Begleitung wünschen - ohne pflegerische oder medizinische Leistungen.
Transparenzhinweis:
Der Antrag auf Anerkennung nach § 45a SGB XI wurde beim Landesamt für Pflege eingereicht.
Bis zur abschließenden Genehmigung erfolgt die Abrechnung zunächst privat.
Selbstverständlich informieren wir unsere Klientinnen und Klienten umgehend nach erfolgter Anerkennung.
Einzelleistungen
Abrechnung pro Stunde
Alle nachfolgenden Leistungen berechnen wir einheitlich mit:
38,00 € pro Stunde
Dazu zählen unter anderem:
- Alltagsbegleitung & soziale Betreuung
- Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Gespräche, Vorlesen & gemeinsame Beschäftigungen
- Erinnerungsarbeit (z. B. Biografiearbeit)
- Aktivierungsangebote (Gedächtnis, Bewegung, Konzentration)
- Begleitung beim Einkaufen
- Zubereitung einfacher Mahlzeiten
- Leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Begleitung zu Arztterminen & Behörden (ohne Fahrdienst)
- Spaziergänge & Freizeitaktivitäten
- Begleitung zu Angehörigen oder sozialen Kontakten
Anfahrtspauschale
7,50 € pro Einsatz
(im Umkreis von 25km)
Mehrkilometer werden mit 0,25€ pro km berechnet
Monatliche Betreuungspakete
(preislich rabattiert
gegenüber Einzelabrechnung)
Basis-Paket 4 Stunden
pro Monat 140,00 €
Komfort-Paket 8 Stunden
pro Monat 272,00 €
Plus-Paket 12 Stunden
pro Monat 396,00 €
Intensiv-Paket 20 Stunden
pro Monat 700,00 €
Alle Preise verstehen sich als Monatspauschalen. Abrechnung und mögliche Erstattung durch die Pflegekasse erfolgen gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Die Pakete bieten Planungssicherheit und werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Hinweis:
Der Antrag auf Anerkennung nach §45a SGB XI wurde beim Landesamt für Pflege eingereicht.
Bis zur endgültigen Genehmigung erfolgt die Abrechnung privat.
Viele unserer Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse bezuschusst werden.
Da die Leistungen je nach Pflegegrad und individueller Situation variieren, ist eine vollständige Kostenübernahme nicht immer möglich.
Wir unterstützen Sie transparent und persönlich bei der Klärung mit der Pflegekasse.
Eine Abrechnung als Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI ist möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Anerkennung vorliegt.
Bereits ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Nutzung und Abrechnung.
Persönliche Beratung
Jeder Mensch ist anders. Deshalb besprechen wir vor Beginn der Betreuung gemeinsam:
- Ihren Unterstützungsbedarf
- den zeitlichen Umfang
- passende Leistungen und Pakete
Transparent, unverbindlich und auf Augenhöhe
