FAQ


Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen?


Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nicht vollständig.

Je nach Pflegegrad können unsere Leistungen nach erfolgter Anerkennung gemäß §45a SGB XI anteilig über den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) abgerechnet werden.

Der Antrag auf Anerkennung wurde beim Landesamt für Pflege eingereicht. Bis zur Genehmigung erfolgt die Abrechnung privat.


Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?


Ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von derzeit bis zu 131,00 € zur Verfügung.

Dieser Betrag kann – sofern noch nicht ausgeschöpft –

 für anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden.


Was passiert, wenn die Kosten höher sind als der Zuschuss?


Übersteigt der Leistungsumfang den verfügbaren Entlastungsbetrag, ist der Differenzbetrag privat zu tragen.

Wir legen großen Wert auf vollständige Transparenz, damit Sie jederzeit wissen, welche Kosten entstehen.


Rechnet Lebenszeit Care direkt mit der Pflegekasse ab?


Eine direkte Abrechnung ist abhängig von der individuellen Situation und den Voraussetzungen der Pflegekasse.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung und Einreichung der notwendigen Unterlagen.


Kann ich die Leistungen auch ohne Pflegegrad nutzen?


Ja. Unsere Angebote stehen auch ohne Pflegegrad zur Verfügung und können jederzeit privat gebucht werden.


Was passiert, wenn ich weniger Stunden nutze als im Paket enthalten?


Die Pakete bieten Planungssicherheit. Nicht genutzte Stunden können – nach individueller Absprache – berücksichtigt oder angepasst werden.


Erhalte ich vorab eine Beratung zu den Kosten?


Selbstverständlich. Wir beraten Sie kostenfrei, persönlich und unverbindlich und klären gemeinsam,

welche Leistungen sinnvoll sind und welcher Eigenanteil entsteht.


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