FAQ

 Stand: Februar 2026


Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen?

Lebenszeit-Care - Graf & Wintzen GbR befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren als Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI beim zuständigen Landesamt für Pflege


Bis zur finalen Anerkennung erfolgt die Abrechnung ausschließlich auf privater Rechnungsbasis.


Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von derzeit bis zu 125,00 € zur Verfügung.

Dieser Betrag kann – nach erfolgter Anerkennung - für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden.


Was passiert, wenn die Kosten höher sind als der Zuschuss?

Übersteigt der Leistungsumfang den verfügbaren Entlastungsbetrag, ist der Differenzbetrag privat zu tragen.

Wir legen großen Wert auf vollständige Transparenz, damit Sie jederzeit wissen, welche Kosten entstehen.


Rechnet Lebenszeit Care direkt mit der Pflegekasse ab?

Eine direkte Abrechnung ist abhängig von der individuellen Situation und den Voraussetzungen der Pflegekasse.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung und Einreichung der notwendigen Unterlagen.


Kann ich die Leistungen auch ohne Pflegegrad nutzen?

Ja. Unsere Angebote stehen auch ohne Pflegegrad zur Verfügung und können jederzeit privat gebucht werden.


Was passiert, wenn ich weniger Stunden nutze als im Paket enthalten?

Die Pakete bieten Planungssicherheit. Nicht genutzte Stunden können – nach individueller Absprache – berücksichtigt oder angepasst werden.


Erhalte ich vorab eine Beratung zu den Kosten?

Selbstverständlich. Wir beraten Sie kostenfrei, persönlich und unverbindlich und klären gemeinsam,

welche Leistungen sinnvoll sind und welcher Eigenanteil entsteht.



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